|
DEZEMBER 2005 - JANUAR 2006 / Kolumne - Wiener Leut´
Pflicht und Untat
Der Irving-Prozess, Österreich und die „Wiederbetätigungs“-Falle
„Religionslehrer sollten (...) andere Prioritäten setzen als Mauthausen-Besuche zu organisieren
und unserer Schuljugend Einrichtungen zeigen zu lassen, die nachweislich erst nach dem Zweiten Weltkrieg für touristische Zwecke errichtet wurden.“
(der ehemalige Präsident der Finanzlandesdirektion Kärnten, Siegfried Lorber, im November 2005)
Jetzt haben sie in der Steiermark tatsächlich den Revisionisten und Holocaustleugner
David Irving verhaftet und werden ihn bald in Wien vor Gericht stellen. Die Anzeige lautet auf Verstoß gegen das Verbotsgesetz, auch als Wiederbetätigungsgesetz
bekannt, daß jedwede Verherrlichung des Faschismus, Leugnung des Holocaust und die öffentliche Verbreitung dieser Ideen, also die revisionistische Betätigung unter
Strafe stellt. Nun debattierte der Wiener Blätterwald, ob dieses Gesetz noch zeitgemäß ist. Teilweise fragte man sich, wie zeitgemäß eigentlich der Wiener Blätterwald noch ist...
Manche meinen, man solle diesen pathologischen Spinner doch reden lassen, die
Meinungsfreiheit nicht wegen eines solchen Großmauls einschränken. Natürlich stellt sich diesen leichtfertigen Gesellen ein großer Chor entgegen, der die Konsenslinie
singt. Man spürt gerade, wie froh man vor allem im konservativen Österreich wäre, Irving bald verurteilt zu haben und dann weltweit endlich als das geläuterte
Friedensreich da zu stehen als das man sich ein liebes langes Gedankenjahr lang hochgefeiert hat.
Sogar der „Standard“, sonst meist regierungskritisch, und zugleich Zentralorgan
politischer Correctness im Dauerabo, fiel auf den Anstands-Reflex herein und Paul Lendvai und Hans Raucher kommentierten sich abwechselnd um ihre journalistischen
Krägen, als sie versuchten das besonders Gefährliche des Herrn Irving herauszuarbeiten, bei gleichzeitiger Hymnisierung der Meinungsfreiheit. Grundtenor:
wenn man diese Leute gewähren ließe, wäre die Meinungsfreiheit ohnehin bald futsch. Daher gehört Irving an die Kette gelegt. Andere sehen gerade in diesem
Vorgehen eine Alibihandlung, ja eine grobe Selbsttäuschung.
Es sei schon schlimm genug, daß es in Österreich offenbar immernoch nötig ist, ein
„Wieder-Betätigungs“-Gesetz aufrecht zu erhalten, weil man Angst hat, daß sich auffallend viele Landsleute wieder „betätigen“ könnten. Und wieso eigentlich
wieder? Immernoch! Dabei sollte man sich vielmehr, so heißt es, um die Bürschchen der Wiener Burschenschaft kümmern, die Irving zu einem Vortrag nach Wien
eingeladen hat. Man könnte, ja sollte ihn reden lassen und dann ins Publikum schauen, wer ihm alles applaudiert.
Die Frage, die auch gestellt wird, ist: Hat man Angst, daß doch „in Österreich aus
jedem zweiten Schrank ein Nazi“ steigt, wie die Wahington Post letztens behauptete. Man hatte da wieder schlecht recherchiert, denn die „Wiederbetätiger“
sitzen hier durchaus sichtbar im Bundesrat oder in der Kärntner Landesfinanzdirektion (siehe Zitat oben) wie verschiedene schwere Ausrutscher von
Bundesräten, eines ORF-Chefredakteurs und so manchen Provinzpolitikers 2005 zeigten.
Österreich ist eine starke Demokratie, aber hat es auch starke Demokraten? Wenn
ja, dann bräuchte es ein Gesetz nicht, daß schließlich jederzeit als Präzedenz für weitere Betätigungsverbote in alle Richtungen dienen könnte, ganz nach dem
Gleichheitsgrundsatz, ein Verbot für jeden freien Kopf, den dummen wie den klugen.
Was nutzt ein solches Gesetz in einem Land, daß Polizisten wegen der fahrlässigen
Tötung im Amt an einem Asylanten zu 7 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt? 7 Monate Keinehaft für das Sterbenlassen eines Menschen! Aber das ist ja keine
Wieder- sondern Erstbetätigung gewesen. Und „Pflichterfüllung“, wie die FPÖ sofort aufschrie. Am Tag nach der Urteilsverkündung gegen die Polizisten hielt Greenpeace
eine Pressekonferenz ab, weil ein Viedo aus dem Schönbrunner Tiergarten aufgetaucht war, daß zeigt, wie Wärter einen kleinen Elefanten unsanft zu Boden
reißen. Warum überlebt ein Elefant, der am Boden für eine Amtshandlung fixiert werden soll, ein Mensch aber stirbt? 7 Monate auf Bewährung für den Tod eines
Menschen. Was will man dann Irving geben: Einige Sozialstunden und die Verdienstmedaille, weil er wahrscheinlich noch niemanden umgebracht hat?
Nein, das brave Österreich entkommt so leicht nicht seinem auf diesem Gebiet
eigentlich insgesamt zu unrecht hartnäckig schlechten Ruf. Solange noch geschätzte 40 mutmaßliche Kriegsverbrecher unbehelligt ihre Pensionen genießen und eine
Regierung oft erst abwartet, was „Die Presse“ zu dem einen oder anderen Ausrutscher zu meinen pflegt, bis sie sich auch einmal äußert. Eine Regierung, die
1945 als Jahr der Besatzung, nicht der Befreiung beging, zeigt, daß es hier ein tiefsitzendes Geschichtsproblem, daher auch ein Gegenwärtigungsproblem vorliegt.
Es sollte daher eher ein Untätigkeits- als ein Betätigungsgesetz geben.
Irving ist nur der Herkunft, nicht aber seiner Haltung nach Europäer. Wäre es da
nicht eine Genugtuung für die Visaadministration, die wegen zigtausend illegal erteilter Visa in Osteuropa sich im Moment schlimme Dinge, gar Ermittlungen,
gefallen lassen muß, einmal wieder den Stempel „unerwünscht!“ benützen zu können und den Mann einbißchen durch die Welt zu hetzen, als faktisch Staatenlosen, so wie
es Millionen der von ihm Verhöhnten, die das „Glück“ hatten, noch fliehen zu können, ergangen war? Stattdessen ließ man ihn im Grazer Untersuchungsgefängnis
seine Bücher signieren, die daselbst in der Gefängnisbibliothek auszuleihen sind...
m.s.
zur Übersicht
|